AKTIEN

Die Aktie ist heute eine Geldanlage für jedermann. Die Aktie ist ein Wertpapier, das ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft.

Der Aktionär ist also Teilhaber oder Miteigentümer am Vermögen der AG. Aktien haben einen bestimmten Nennbetrag. Die Rechte eines Aktionärs sind durch das Aktiengesetz geschützt. Der Aktionär hat Vermögensrecht wie Anspruch auf Gewinnbeteiligung (Dividende) und Bezugsrechte bei Kapitalerhöhung.

Der Aktionär hat an der Hauptversammlung des Unternehmens, sowie an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.

4 Aktienarten sind zu unterscheiden : Inhaberaktien, Namensaktien, Stammaktien, Vorzugsaktien.

Vorzugsaktien garantieren ihren Inhabern Sonder rechte auf erhöhte Dividende. Stammaktien garantieren allen Eigentümern die gleichen Rechte.

Namensaktien enthalten den Namen des Inhabers. Inhaberaktien werden weitgehend gehandelt.

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Последнее изменение: четверг, 27 июня 2013, 15:21